CSRD im Wandel – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Posted on Oktober 1st, 2025 by Selma WilsdorfMehr Zeit, weniger Pflichtangaben: Die EU hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung an mehreren Stellen angepasst. Im Kern geht es um zwei Maßnahmen: einen Aufschub für Unternehmen, die noch nicht von der Berichtspflicht betroffen sind („Stop-the-Clock“) sowie kurzfristige Entlastungen für große, bereits berichtspflichtige Unternehmen („Quick Fix“), damit diese nicht gegenüber den später startenden Unternehmen benachteiligt werden. Was heißt das konkret für ESG- und Reporting-Verantwortliche in Unternehmen? Lesen Sie hier unseren kompakten Überblick mit Handlungsempfehlungen.
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