Posted on Oktober 1st, 2025 by Selma Wilsdorf
Mehr Zeit, weniger Pflichtangaben: Die EU hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung an mehreren Stellen angepasst. Im Kern geht es um zwei Maßnahmen: einen Aufschub für Unternehmen, die noch nicht von der Berichtspflicht betroffen sind („Stop-the-Clock“) sowie kurzfristige Entlastungen für große, bereits berichtspflichtige Unternehmen („Quick Fix“), der inzwischen offiziell im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Zusätzlich hat das Europäische Parlament am 13.11.2025 eine deutliche Vereinfachung beschlossen. Der Europäische Rat und die Europäische Kommission müssen noch zustimmen. Was heißt das konkret für ESG- und Reporting-Verantwortliche in Unternehmen? Lesen Sie hier unseren kompakten Überblick mit Handlungsempfehlungen.
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